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ECP - Beiträge Berufsgenossenschaft

Die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung, bzw. Berufsgenossenschaft wird bei allen unbestreitbaren Vorteilen zunehmend kritisiert.

Als Folge der Reform wird die Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften in Form von Ausgleichszahlungen künftig einen deutlich größeren Umfang annehmen. Dadurch werden auch für viele Unternehmen die BG Beiträge steigen.

Die Satzungen der Berufsgenossenschaften legen den Unternehmen nicht nur Pflichten auf, sie räumen ihnen auch Rechte ein.
Damit ergibt sich ein Gestaltungsspielraum, mit dem der Unternehmer seinen BG-Beitrag zu seinen Gunsten beeinflussen kann.

Die meisten Unternehmen zahlen ihre Beiträge an die Berufsgenossenschaften ungeprüft. Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter sind in den falschen und teuren Gefahrenklassen eingestuft. Sie wissen nicht um die Möglichkeiten, nachhaltig beträchtliche Summen einzusparen.

Wir erarbeiten Lösungsansätze, die Ihnen die Möglichkeit geben, die Beitragssätze zu reduzieren.